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Kommisionsvertrag

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Kommissionsvertrag

Dieser Vertrag regelt die Inhalte des Kommissionsvertrages zwischen „Smitis“ (Kommissionär) und Kunden (Kommittenten), die Ware bei uns verkaufen möchten.

Wir handeln laut HGB im eigenen Namen auf fremde (Ihre) Rechnung. Der Kommissionsvertrag ist in §§ 383–406 HGB geregelt.

Der Kommissionsvertrag kommt zustande zwischen der Firma: „Smitis“, Inhaber Denis Smit, Baumgartenstraße 1, 64331 Weiterstadt und Ihnen. In dem Moment, in dem Sie uns Ihre Ware zum Verkauf übergeben erkennen Sie alle Inhalte dieses Vertrages an.

Wenn Sie Ihre gebrauchten Waren bei uns verkaufen möchten ist folgendes zu beachten:

1.    „Smitis“ behält sich vor jederzeit die Inhalte dieses Vertrages zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen. Geben Sie zum wiederholten Male Ware bei uns ab, so gelten die dann jeweils gültigen Konditionen.

2.    Es kann nur Ware im einwandfreien Zustand (fleckfrei, frisch gewaschen, unbeschädigt, nicht geflickt, frei von Tierhaaren und unangenehmen Gerüchen, vollständig und funktionsfähig) entgegen genommen werden. Sollte nachträglich ein Defekt oder ein Fleck entdeckt werden, nehmen wir diese Ware aus dem Verkauf. Sie werden benachrichtigt wenn Sie Ware bei uns abholen sollen.

3.    Jeder entdeckte Ladendiebstahl wird zur Anzeige gebracht. Dennoch übernehmen wir keinerlei Haftung für Beschädigung, Verlust durch Diebstahl oder höhere Gewalt.

4.    Bei der Warenabgabe erhalten Sie von uns eine Quittung über die Anzahl der abgegebenen Waren. Smitis legt die Preise fest. Sobald Ihre Ware registriert (in unser System eingepflegt) wurde erhalten Sie Ihre Artikelliste mit genauer Aufstellung Ihrer Waren. Sie haben dann noch die Möglichkeit bei einzelnen Waren eine Preisänderungswunsch zu äußern.

5.    Von den verkauften Artikeln erhält der Kunde in der Regel 50% des erzielten Verkaufspreises. Handelt es sich eindeutig um Neuware (mit Etikett!) erhält der Kunde 60% des Verkaufspreises. Individuelle Vereinbarungen sind möglich bei Kindersitzen, Kinderwägen, Reisebetten, besonders hochpreisiger Ware und ähnlichem. Diese Quote wird vorher vereinbart.

6.    Bei Guthaben erfolgt keine Benachrichtigung an den Kunden. Über fällige Guthaben kann während den normalen Öffnungszeiten persönlich oder telefonisch bzw. jederzeit per Email nachgefragt werden. Die Auszahlung an den Kunden ist jederzeit während den Öffnungszeiten von „Smitis“ möglich. Bei Auszahlungen ab 50,00 Euro ist eine vorherige Absprache nötig.

7.    „Smitis“ behält sich vor, den Verkaufspreis ohne Rücksprache mit dem Kunden im angemessenen Verhältnis anzupassen. Dies gilt besonders im Schlussverkauf und bei erst später entdeckten Mängeln. Saisonwaren werden am Ende der Saison bis zu 50% reduziert. Wünschen Sie keine Rabatte können Sie dies bei Abgabe mit uns ausdrücklich vereinbaren. Wir kennzeichnen Ihre Ware dann dementsprechend und schließen sie von Rabattierungen aus.

8.    Wünscht der Kunde die Abholung seiner Ware muss er dieses mindestens eine Woche vorher ankündigen.

9.    Die Kommissionsware (Kleidung) kann eine Saison bei „Smitis“ verbleiben. Spielwaren können maximal sechs Monate im Angebot von „Smitis“ verbleiben (ab Datum der Anlieferung). Es sei denn wir teilen Ihnen mit dass die Ware noch länger bleiben kann oder in Einzelfällen bereits vor Ablauf dieser Frist abgeholt werden muss.

10.    Wir benachrichtigen Sie in jedem Fall wenn Sie Ihre Ware wieder abholen sollen. Wird die Ware von Ihnen in einer Frist von zwei Wochen nicht abgeholt erhalten Sie eine Erinnerung und es erfolgt eine weitere Frist von zwei Wochen. Wird die Ware auch dann nicht abgeholt ist ist „Smitis“ berechtigt sie kostenlos einer gemeinnützigen Institution zu überlassen. Ansprüche gegenüber „Smitis“ können in diesem Fall nicht geltend gemacht werden.

11.    Der Verkaufserlös muss spätestens Ende des zwölften Monates nach Anlieferung der Artikel vom Kunden abgeholt werden, andernfalls erlischt der Anspruch.
Weiterstadt, den 16.05.2009

www.smitis.de - Smitis Trageberatung, Kinder- & Umstandsmode Neuware & Second-Hand - www.smitis.de